Unbürokratische Coronahilfen für unsere Kommunen, auch die Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein erhalten rund 6,1 Millionen Euro und der Kreis zusätzliche 1,5 Millionen Euro

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise 500 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt. Der Ausschuss ist damit einer Initiative der Landesregierung gefolgt.

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordnete aus Bad Berleburg Anke Fuchs-Dreisbach: „Unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen standen und stehen angesichts anhaltenden der Corona-Krise vor großen Aufgaben. Auch heute wirken sich die Kosten der Pandemie weiter auf die kommunalen Haushalte aus. Beispielsweise in den gestiegenen Kosten durch einen höheren Personalaufwand in den Gesundheits- und Ordnungsämtern. Die zusätzlich bereitgestellten Mittel für die Städte und Gemeinden und den Kreis sind daher ein deutliches Zeichen der schwarz-grünen Zukunftskoalition und versichern den Kommunen abermals, dass sie nicht alleine in der Krise stehen.“

Jens-Kamieth, CDU-Landtagsabgeordneter aus Siegen ergänzt: „Es freut mich, dass die Kommunen und auch der Kreis gänzlich unbürokratisch ohne Antrag zusätzliche Mittel zur Entlastung erhalten, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Grundlage der Berechnung ist schlicht die Einwohnerzahl, wobei der Zuschuss mindestens 300.000 Euro beträgt. Konkret fließen rund 6,1 Millionen Euro nach in die Städte und Gemeinden in unseren Wahlkreisen und der Kreis Siegen-Wittgenstein profitiert mit zusätzlichen 1,5 Millionen Euro. Mit den Mitteln sollen die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise abgefedert werden.“

Hintergrund: Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Deshalb sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 gewährt werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auch Kommunen mit geringer Einwohnerzahl erhalten mindestens 300.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Coronahilfen Kreis SiWi und Kommunen – pdf Download