Neues Sonderprogramm des Bundes unterstützt Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit in der Corona-Pandemie

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Der CDU-Landtagsabgeordnete für Burbach, Freudenberg, Neunkirchen und Siegen, Jens Kamieth MdL, und der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Siegen-Wittgenstein, Volkmar Klein MdB, informieren über ein „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“, mit dem der Bund 100 Millionen Euro zusätzlich bereitstellt für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Das Sonderprogramm hat der Deutsche Bundestag mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 eingesetzt.

Das nun aufgelegte Sonderprogramm helfe, Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit im Siegerland zu überwinden, so Kamieth. Das Programm setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

 

Teil A  Regelungen für die Zuschüsse für Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten:

Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 und maximal 400 Euro pro Bett gewährt. Die Antragsfrist endete am 30. September 2020.

 

Teil B – Regelungen für den langfristigen internationalen Jugendaustausch:

Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt. Anträge sind für das jeweilige Förderjahr zu stellen, die Antragsformulare werden in Kürze u. a. auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums abrufbar sein.

 

Hintergrund:

Gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit  können ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen und sehen sich mit erheblichen Einnahmeausfällen konfrontiert. Durch die betrieblichen Einschränkungen, auf die sich Bund und Länder am 16. März 2020 verständigt hatten, waren die Einrichtungen von Beginn an von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit März waren außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen verboten oder nur sehr eingeschränkt möglich. Auch weiterhin sind Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche – wenn überhaupt – nur in geringem Umfang möglich, während aber gleichzeitig die Fixkosten für den Betrieb der Einrichtungen weiterlaufen.