Jens Kamieth zur Anhörung im Rechtsausschuss: Vollzugsbedienstete kritisieren rot-grünes Strafvollzugsgesetz als „praxisfremd“

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Düsseldorf. „Dass ausgerechnet die Strafvollzugsbediensteten massiv Kritik am Strafvollzugsgesetz der rot-grünen Landesregierung üben, sollte Minister Kutschaty endlich zum Umdenken bewegen. Ohne die Akzeptanz derjenigen, die das Gesetz später umsetzen müssen, ist der Vorstoß von SPD und Grünen von vorne herein zum Scheitern verurteilt.“ Das erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kamieth, nach der heutigen Rechtsausschusssitzung.

Er forderte die Regierungskoalition deshalb erneut dazu auf, den Gegenentwurf der CDU-Fraktion, dem die Experten in weiten Bereichen Vorzüge bescheinigten, nicht länger aus Gründen der politischen Farbenlehre abzulehnen. Kamieth wies darauf hin, dass der Bund der Strafvollzugsbediensteten bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme Teile des rot-grünen Gesetzentwurfs als „maßlos überfrachtet“ und „praxisfremd“ kritisiert habe. Dies betreffe etwa die kleinteilige Vollzugsplanung oder die von Rot-Grün angestrebte Inhaftierung auf freiwilliger Basis. Kamieth: „Der Strafvollzug ist nicht dazu da, um Menschen unterzubringen, bei denen andere Hilfesysteme versagt haben.“

Die Anhörung habe deutlich gemacht, dass der Vollzugsdienst dazu schon rein personell nicht in der Lage ist. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt vor allem der Aspekt der Sicherheit und Ordnung in dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu kurz. Kamieth: „Dass der Schutz der Allgemeinheit nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung künftig aus den gesetzlichen Zielbestimmungen gestrichen werden soll, ist nicht nachvollziehbar“, so Kamieth. Darüber hinaus bezeichnete er es als „Unding“, dass SPD und Grüne die derzeitigen Disziplinarmöglichkeiten gegenüber Gefangenen einschränken möchten. Kamieth: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf füttert Rot-Grün das Vorurteil des ‚Kuschel-Knasts‘. Der Gesetzentwurf der CDU setzt hier erkennbar andere Akzente: Wir setzen die Devise ‚Opferschutz vor Täterschutz‘ konsequent um.“