Zum Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), Stalking-Opfer besser zu schützen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kamieth: „Im Landtag hat Rot-Grün unseren Antrag zum besseren Schutz von Stalking-Opfern noch abgelehnt.
Jetzt will Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Gesetzesentwurf genau das umsetzen, was die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen gefordert hat. Das zeigt wieder einmal deutlich, dass Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen ohne Sinn und Verstand sämtliche konstruktiven Vorschläge mit ihrer pauschalen Ablehnungspolitik abschmettert.
Im Sinne eines konsequenten Opferschutzes haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Absenkung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 238 einzusetzen.
Entscheidend für die Strafbarkeit darf nicht länger sein, ob die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat.
Es muss ausreichen, wenn sie geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen. Statt sich ernsthaft mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen, wurde er abgebügelt. Sonst ruft Rot-Grün nach Politik „aus der Opfer-Perspektive“ – aber offenkundig nur so lange, wie es parteipolitisch genehm ist.“