Jens Kamieth: Fatales Signal – Rot-Grün lehnt Kinderfeuerwehren ab

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Düsseldorf/Siegen. – SPD und Grüne im Landtag Nordrhein-Westfalen lehnen es ab, die Rechtsgrundlage für die Gründung von sogenannten ‚Kinderfeuerwehren‘ zu schaffen. Für den CDU-Abgeordneten Jens Kamieth ist das nicht nachvollziehbar. „Angesichts sinkender Mitgliederzahlen warten die Freiwilligen Feuerwehren händeringend auf eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Verweigerungshaltung von Rot-Grün ist deshalb ein fatales Signal für die Zukunft des Brandschutzes auch bei uns in Siegen-Wittgenstein“, erklärt Kamieth.

Gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen setzt sich Kamieth dafür ein, die Altersgrenze für den Eintritt in die Jugendfeuerwehr auf sechs Jahre zu senken und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. „Heute ist erst mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres der Eintritt in die Jugendfeuerwehr möglich. Bis dahin haben andere Vereine und Institutionen schon reichlich um Nachwuchs geworben. Das soll sich mit unserem Gesetzentwurf in Zukunft ändern“, sagt der Landtagsabgeordnete, „deshalb wollen wir eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, mit deren Hilfe künftig auch schon Kinder ab sechs Jahren in Kinderfeuerwehren spielerisch an das Thema Brandschutz herangeführt werden können.“ Mit der Arbeit mit Kindern in den Feuerwehren werde dem demografischen Wandel entgegengewirkt. Denn frühzeitiger Kontakt mit dem Thema Brandschutz erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder den freiwilligen Feuerwehren auch im Erwachsenenalter als aktive Mitglieder erhalten bleiben.

Der Abgeordnete weist zudem darauf hin, dass die Gründung von Kinderfeuerwehren auch ein Gewinn für die Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen sei: „Wenn es uns gelingt, die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren zu stabilisieren, bleiben den Steuerzahlern erhebliche Kosten für die Aufstellung von Berufsfeuerwehren erspart. Leider hat die rot-grüne Landesregierung offenkundig kein Interesse daran, die Allgemeinheit vor diesen Kosten zu bewahren“, kritisiert Kamieth abschließend.