Jens Kamieth: Flüchtiger Häftling der JVA Werl: Hätte der zweite unbegleitete Hafturlaub überhaupt genehmigt werden dürfen?

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Düsseldorf. Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion sind auch nach der heutigen Debatte im Rechtsausschuss über einen flüchtigen Insassen der JVA Werl zahlreiche Fragen offen geblieben. „Der Häftling ist bereits nach einem ersten unbegleiteten Hafturlaub verspätet zur JVA Werl zurückgekehrt. Zudem sind am nächsten Tag im Blut des 42-Jährigen Drogenrückstände festgestellt worden. Trotzdem wurde ihm anschließend der zweite unbegleitete Hafturlaub gewährt. Ganz offensichtlich ist das ein Fehler gewesen. Schließlich ist der verurteilte Mörder seitdem flüchtig und steht laut Medienberichten im Verdacht, in Hamburg zwei Menschen mit Messerstichen schwer verletzt zu haben“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kamieth.

Es sei zwar richtig, im Zuge der Resozialisierungsbemühungen Vollzugslockerungen zu genehmigen. „Jedoch stellt sich die Frage, warum dem 42-Jährigen nach den Verfehlungen beim ersten unbegleiteten Hafturlaub nicht erst wieder ein begleiteter Ausgang genehmigt wurde. Die Resozialisierungsbemühungen dürfen nicht zu Lasten des Opferschutzes gehen“, sagt Kamieth. Zudem seien die Vorkommnisse des ersten Hafturlaubs offenbar noch nicht vollständig aufgeklärt: „Laut Minister Kutschaty waren Probleme mit dem Zug der Grund für seine verspätete Rückkehr. Er kann jedoch nicht sagen, um wie viel er sich verspätet hatte. Hier brauchen wir umgehend Klarheit. Gleiches gilt für Berichte, nach denen Bedienstete der JVA Werl die Genehmigung des zweiten Hafturlaubs als ‚fahrlässig‘ bezeichnet haben.“