Gute Nachrichten für die Tafeln und Lebensmitteilverteilungen im Kreis Siegen-Wittgenstein „NRW legt 2 Mio. Euro starkes Winter-Hilfspaket auf“

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Die Energiepreiskrise trifft mittlerweile alle Menschen, Institutionen und Unternehmen auch bei uns in Siegen-Wittgenstein. Auch die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung wie die Tafeln klagen derzeit über höhere Energiekosten, knappere Kalkulationen der Supermärkte und eine zurückgehende Bereitschaft zu Geld- und Sachspenden. Deshalb hat Sozialminister Karl-Josef Laumann jetzt ein Hilfspaket mit insgesamt zwei Millionen Euro geschnürt, um die wichtige Arbeit der Tafeln in der Krise zu unterstützen. Diese können jetzt Fördergelder für den Winter beantragen.

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten des Kreises Siegen-Wittgenstein Anke Fuchs-Dreisbach und Jens Kamieth:

„Die Energiekosten sind für unsere sozialen Träger im Land derzeit eine enorme Belastung – auch für die Tafeln und andere Einrichtungen, die Lebensmittel im Kreis Siegen-Wittgenstein verteilen. Zugleich leisten diese Einrichtung aber einen großen gesellschaftlichen Dienst, der insbesondere in der Krise unverzichtbar für uns ist. In einer Lage, in der immer mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen sind, um eine warme und gesunde Mahlzeit zu sich nehmen zu können, dürfen wir nicht zulassen, dass bei den Tafeln und Initiativen das Licht oder die Heizung ausgeht. Das Land springt deshalb schnell und unbürokratisch ein, damit unsere Tafeln und Lebensmittelverteiler ihren wichtigen Dienst an unserer Gesellschaft auch in diesem Winter wahrnehmen können.
Sie können zwischen Oktober und Februar 2023 für jeden Monat 1500 Euro beantragen, um ihre gestiegenen Ausgaben für Energie, aber auch für Hygieneschutzmaßnahmen im kommenden Pandemiewinter zu decken. Das ist klug eingesetztes Geld, das direkt bei den Menschen vor Ort ankommt, die unsere Hilfe in den kalten Monaten am nötigsten haben.“

Zur Förderung: Für die lokalen Tafeln stehen in dem Hilfspaket 1,4 Millionen Euro bereit, weitere 600.000 Euro für die Initiativen, die nicht Mitglied des Landesverbandes sind. Insgesamt stehen pro Einrichtung bis zu 7500 Euro zur Verfügung. Die Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

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