Grundstein für den Sport von morgen gelegt. Rund 2,66 Millionen Euro gehen nach Siegen-Wittgenstein

- Pressemitteilungen

Erst im Juli ist der Projektaufruf für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund auf den Weg gebracht worden. Er dient zur Erneuerung und zum Neubau von kommunalen Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021. Nur 5 Monate später stehen die 47 Millionen Euro Fördergelder für rund 80 Projekte in den Startlöchern. Siegen-Wittgenstein erhält insgesamt rund 2,66 Millionen Euro vom Investitionsprogramm. Im Einzelnen bedeutet das:

  • Bad Berleburg, Sanierung und Modernisierung der Sporthalle Raumland, 388.000 Euro;
  • Hilchenbach, Sanierung der Sportanlage Winterbach, 750.000 Euro;
  • Netphen, Sanierung und Modernisierung des Freizeitbads, 725.000 Euro;
  • Siegen, Energetische Sanierung der Umkleidegebäude im Freibad Kaan-Marienborn, 255.000 Euro;
  • Wilnsdorf, Modernisierung und Erweiterung der Sportgebäude in Wilden, 542.000 Euro.

Dazu erklären die CDU Landtagsabgeordneten Anke-Fuchs-Dreisbach MdL und Jens Kamieth MdL:

„Es ist großartig, wie schnell die Investitionsprogramme von der Landesregierung auf den Weg gebracht werden – gerade in der momentanen Coronakrise. Von einer starken Sportinfrastruktur profitieren alle in Siegen-Wittgenstein, denn die kommunalen Sportstätten sind ein wichtiger Baustein der kommunalen Infrastruktur. Auch wenn Sport in Corona-Zeiten nur eingeschränkt möglich ist, dient er der körperlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden. Mit dem Investitionsprogramm wird der Grundstein für den Sport von morgen gelegt. Die NRW-Koalition hat unsere Kommunen fest im Blick. In Siegen-Wittgenstein werden verschiedene Maßnahmen mit insgesamt rund 2,66 Millionen Euro finanziert. Und das Beste daran: Im Zuge des „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ übernimmt das Land die städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm für das Jahr 2020 und erleichtert damit zusätzlich kommunale Investitionen. Daher gibt es in diesem Jahr eine 100 Prozent-Förderung.“

Hintergrund: 

Für die Teilnahme am „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für 2021 können die Kommunen noch bis zum 15. Januar 2021 ihre Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Die in 2020 gestellten Anträge, die noch keine Förderung erhalten haben, bleiben weiterhin bestehen. Aus dem Investitionsprogramm werden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert: Moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen und Anlagen, die unterschiedliche Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen sowie die Attraktivierung, Modernisierung und Ausbau bestehender und, aufgrund baulicher Mängel, bisweilen geschlossener Sporteinrichtungen.