Förderung für den kommunalen Straßenbau: Bessere Infrastruktur in Siegen-Wittgenstein 

- Pressemitteilungen

Die NRW-Koalition unterstützt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Das Land kompensiert auch in diesem Jahr die vorherigen Bundesmittel vollständig aus dem Landeshaushalt.  Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete für Burbach, Freudenberg, Neunkirchen und Siegen, Jens Kamieth MdL:

„Ein gut ausgebautes Straßennetz mit den dazugehörigen Brücken stärkt unsere Infrastruktur und die Qualität der Mobilität für die Menschen und Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur kommt allen in Siegen-Wittgenstein zugute.

Deshalb freue ich mich, dass wir ebenfalls von dem Förderprogramm profitieren. Das Land beteiligt sich wie folgt:

– Grundhafte Erneuerung L 533 Achenbacher Straße von Einmündung Papierfabrik bis Am Ziegenberg inklusive Brücke (1,27 Millionen Euro Zuwendung),
– Grundhafte Erneuerung K 14 Rosterstraße (220.000 Euro Zuwendung),
– Grundhafte Erneuerung K 1 von Freudenberg bis Plittershagen (180.000 Euro Zuwendung),
– Grundhafte Erneuerung K 28 von Kreuztal-Buschhütten bis Siegen-Obersetzen (200.000 Euro Zuwendung) sowie
– Grundhafte Erneuerung K 1 von Freudenberg-Niederndorf bis L 512 – 2. BA (490.000 Euro Zuwendung).

Die weiterhin hohen Fördersätze durch das Land entlasten die Kommunen und helfen, die Infrastruktur in Siegen-Wittgenstein nachhaltig zu verbessern“, so Jens Kamieth MdL.

Hintergrund:

Das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2021 wurde jetzt dem Landtag vorgelegt. Es enthält 121 Vorhaben. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 178,26 Millionen Euro ergibt sich eine Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 126,47 Millionen Euro.

Das Land übernimmt seit 2019 mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Die für die Maßnahmen des diesjährigen Förderprogrammes geltenden Fördersätze betragen zwischen 70 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und liegen damit auf einem unverändert hohen Niveau. Voraussetzung für die Aufnahme einer Maßnahme in das Programm ist, dass die Baureife gegeben ist und die Regionalräte und die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr der fünf Bezirksregierungen die erforderlichen Beschlussfassungen herbeigeführt haben.