ELTERN IN NRW WERDEN BEI BEITRÄGEN FÜR KITA UND OGS IN DER CORONA-PANDEMIE ENTLASTET

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EINIGUNG DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE, DEM FAMILIENMINISTERIUM UND CDU/FDP-LANDTAGSFRAKTIONEN
Eltern in Nordrhein-Westfalen erhalten aufgrund der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas), Kindertagespflege und den Offenen Ganztagsschulen (OGS) eine Erstattung ihrer Beiträge. In gemeinsamen Verhandlungen zwischen den Hauptgeschäftsführern der Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund), Familienminister Dr. Joachim Stamp, sowie den Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP konnte eine Verständigung erzielt werden: Rückwirkend werden Elternbeitrage für den Zeitraum Februar bis einschließlich Mai 2021 teilweise oder vollständig erstattet. Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP, Bodo Löttgen und Christof Rasche:

„Mit dem Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen unterstützen die Landesregierung und die Kommunen gemeinsam erneut die Eltern in dieser herausfordernden Zeit. Das ist ein wichtiges Signal an die Familien in unserem Land. Auch wenn die Kindertageseinrichtungen während der vier Monate weit überwiegend im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten konnten, gab es richtigerweise den zeitweisen Appell des Familienministers, die Kinder wenn möglich zuhause zu betreuen. Dies bedeutete für diejenigen, die dem Appell gefolgt sind, in diesem Zeitraum einen vollständigen Verzicht auf die Kita-Betreuung. Die hälftige Teilung der Elternbeiträge knüpft an vorausgehende Regelung an und berücksichtigt, dass es in dieser Krise um eine faire Aufteilung der Lasten in der Pandemie zwischen Kommunen und Land geht. Beide Seiten werden ihrer Verantwortung damit gerecht. Die jetzt getroffene Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ist eine deutliche finanzielle Entlastung für die Familien mit Kindern in unserem Land.

Viele Mütter und Väter haben in den vergangenen Monaten eine Doppelbelastung aus Homeoffice und Kinderbetreuung gemeistert. Sie leisteten damit einen enormen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zur Eindämmung der Infektionszahlen, für den wir ihnen sehr dankbar sind. Eltern in dieser Zeit finanziell zu entlasten, ist damit fair denen gegenüber, die die Angebote der Kindertagesbetreuung nicht oder nur mit Einschränkungen in Anspruch nehmen konnten. Wir sind der Kommunalen Familie gegenüber dankbar, dass sie sich unserem Argument der Gesamtschau auf diese vier Monate angeschlossen hat und freuen uns darüber, dass in bewährt konstruktiver Gesprächsatmosphäre mit Unterstützung von Familienminister Dr. Joachim Stamp und Finanzminister Lutz Lienenkämper nun ein gutes Ergebnis in gegenseitigem Einvernehmen und mit Verständnis für die jeweilige finanzielle Situation getroffen wurde.

Ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände gehen wir davon aus, dass im Laufe der Sommerferien und der Zeit danach keinerlei Einschränkungen des Betriebs in den Kitas zu erwarten sind. Dennoch ist es für uns besonders erfreulich, dass die Einigung auch vorausschauend ein Regelung enthält, die mögliche erneute pandemiebedingte Einschränkungen des Kita-Betriebes umfasst. Die Kommunalen Spitzenverbände haben uns für diesen Fall zugesichert, die tatsächliche Inanspruchnahme, also die Nutzungsintensität der Kitas und OGS, zu berücksichtigen und den Fraktionen von CDU und FDP dazu rechtzeitig einen Vorschlag vorzulegen. Dies begrüßen wir ausdrücklich!“

Hintergrund: Für die Leistungen die Kindertagesbetreuungsangebote in Kitas, Kindertagespflege und der Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I einschließlich der OGS werden pro Monat in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge in Höhe von rund 86 Millionen Euro erhoben. Für den Monat Februar werden die vollen Elternbeiträge erstattet, jeweils hälftig durch die Kommunen und das Land. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 werden 50 Prozent erstattet, ebenfalls jeweils zur Hälfte aufgeteilt zwischen Land und Kommunen. Insgesamt schultert das Land damit rund 108 Millionen Euro für den Zeitraum der vier Monate. Bereits im Januar 2021 waren die Elternbeiträge vollständig erstattet worden. 86 Millionen hatte der Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtags bereits im Mai 2021 freigegeben. Den zusätzlichen Mitteln muss der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags noch zustimmen.