Eingeschränktes Wahlrecht bei Behinderung: Kamieth beklagt mangelndes Interesse der Landesregierung

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Düsseldorf. Das von Behinderten- und Sozialverbänden geforderte, uneingeschränkte Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen wird wohl in Nordrhein-Westfalen noch länger auf sich warten lassen. Einer entsprechenden Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Jens Kamieth, mit Bitte um Stellungnahme, wich die Landesregierung aus. Sie wolle die Ergebnisse einer Studie des Bundes bis Ende 2015 abwarten. Zahlen, wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht wählen dürfen, konnte der Innenminister nicht nennen. Er geht aber von wenigen Betroffenen aus. „Unbefriedigend für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“, nannte Kamieth die Antwort der Landesregierung, denn schließlich wirkten sich z.B. sozialpolitische Entscheidungen häufig direkt auf ihr Leben aus.

Auch der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuss MdL, kritisierte die Haltung der Landesregierung. Bei mehr als 312.000 Betreuungsverfahren in Nordrhein-Westfalen sei es sinnvoll und möglich die Zahl derjenigen zu erfassen, die nicht wählen dürfen, weil für sie aufgrund einer Behinderung oder psychischen Erkrankung eine Betreuung in allen Angelegenheiten eingerichtet sei. „Selbst wenn nur wenige Menschen betroffen sein sollten, so haben sie Anspruch darauf, dass eine Regierung sich für sie interessiert, es geht schließlich um Bürgerrechte.“