Jens Kamieth: Debatte um „Abmahn-Abzocke“ darf nicht zur Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes führen

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Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion darf die Diskussion um die so genannte „Abmahn-Abzocke“ nicht zu einer Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes führen. „Autoren, Musiker und Künstler leben von ihren Werken. Daher brauchen wir einen wirksamen Urheberrechtsschutz, der verhindert, dass etwa Bücher, Filme und Musiktitel teilweise millionenfach illegal aus dem Internet heruntergeladen werden. Zugleich kann es nicht sein, dass einige dubiose Anwaltskanzleien Abmahnungen verschicken, nur weil jemand die jüngste Theateraufführung seines Kindes in der Schule gefilmt und ins Netz gestellt hat. Hier braucht es angemessene, verhältnismäßige und rechtssichere Lösungen für die digitalisierte Welt des 21. Jahrhunderts“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kamieth.

Der jüngste Vorstoß von NRW-Justizminister Kutschaty für eine Bundesratsinitiative führe hier in die falsche Richtung. Kamieth: „Anstatt die Bundesregierung zu unterstützen, ein vernünftiges und ausgewogenes Gesetz zu erarbeiten, prescht der NRW-Justizminister wieder einmal mit einer populistischen Forderung vor. Eine pauschale Deckelung des Streitwerts bei 500 Euro wird der Lösung dieses komplexen Problems jedoch nicht gerecht. Herr Kutschaty vermittelt den Eindruck, als ob die Verletzung von Urheberrechten eine Bagatelle ist. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht der vielen zahlenden Kunden, die Texte und Lieder legal aus dem Netz herunterladen.“

Kutschatys Vorstoß sei offenbar dem Bundestagswahlkampf geschuldet. Dabei sollte sich der Minister vielmehr auf seine Rolle in NRW konzentrieren. Hier lägen zahlreiche wichtige Gesetzgebungsvorhaben brach. „NRW hat unter Rot-Grün noch immer keine Reform des öffentlichen Dienstrechts zustande gebracht. Ähnlich ist die Situation bei der Reform des Verfassungsschutzes: Hier legt die Regierung dem Parlament nun schon zum dritten Mal binnen weniger Monate einen Gesetzentwurf vor, mit dem zeitlich befristete Eingriffsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden verlängert werden sollen, anstatt endlich eine umfassende Gesetzesnovelle zu erarbeiten“, sagt Kamieth.