Das Land NRW unterstützt Einzelhändler auf dem Weg in die Digitalisierung

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Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020 startet

Düsseldorf / Siegen-Wittgenstein, 26.06.2020.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie machen auch vor dem Einzelhandel keinen Halt. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die noch keine Internetpräsenz haben, spüren die Auswirkungen besonders. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Onlineangebote und digitale Serviceleistungen wurden in den letzten Wochen vermehrt genutzt und werden auch in Zukunft weiterhin eine tragende Rolle spielen.

Die Landesregierung NRW will mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020 den Weg in die Digitalisierung begleiten. Mit Fördergeldern und Beratung von Digitalcoaches werden konkrete Tipps und individuelle Hilfestellung gegeben. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.

„Vor allem bei uns in Siegen-Wittgenstein gibt es viele kleinere Einzelhändler, die bisher nur vor Ort ihre Waren vertrieben haben. Sie bekommen jetzt die Chance Unterstützung für den Aufbau einer Onlinepräsenz zu bekommen und sich damit gut für die Zukunft aufzustellen“, teilt die heimische CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach mit.

Und der für Burbach, Freudenberg, Neunkirchen und Siegen örtlich zuständige CDU-Landtagsabgeordnete Jens Kamieth MdL ergänzt: „Wir haben im Siegerland viele Einzelhändler, die mit innovativen und individuellen Produkten am Markt bestehen. Das Programm bietet gute Möglichkeiten, um die Betriebe nun auch im Online-Bereich zu stärken und damit den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Region und darüber hinaus ein noch attraktiveres und umfassenderes Angebot zu machen.“

Weitere Infos zum Projektaufruf:

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen.

Gefördert werden über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Projektideen können ab sofort bis zum 30.08.2020 beim Projektträger ETN eingereicht werden. Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter: www.digihandel.nrw.