Bald Entschädigung für Besitzer von Funkmikrofonen

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Siegen. – In Kürze werden Besitzer von Funkmikrofonen Entschädigungszahlungen vom Bund erhalten können. Das teilte der Siegerländer Landtagsabgeordnete Jens Kamieth jetzt mit. Betroffene, deren Funkmikrofone aufgrund von Frequenzänderungen gestört sind, können vermutlich ab 15. November Anträge beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellen. Die entsprechende Richtlinie ist jetzt verabschiedet worden. Kamieth hatte sich auch gegenüber dem Kulturstaatsminister in Berlin immer wieder für eine Entschädigungsregelung ausgesprochen. „Ich bin froh, dass es jetzt eine Regelung gibt“, so der direkt gewählte Abgeordnete, „gerade Kirchengemeinden und andere Veranstalter, die von ehrenamtlichem Engagement leben, können eine Entschädigung beantragen.“ 

Selbstverständlich können nur solche Funkmikrofone ersetzt werden, deren Frequenz tatsächlich gestört ist. „Das wird auch ganz genau geprüft werden“, so Kamieth, „es handelt sich schließlich nicht um ein generelle Abwrackprämie für Funkmikrofone.“

 

Es gilt zudem die Regelung, dass nur Mikrofonanlagen erstattet werden, die zwischen 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2009 erworben wurden. Kamieth kritisiert diesen knappen Zeitraum: „Gerade unsere Vereine können sich nicht alle paar Jahren eine neue technische Ausstattung leisten. Hier hätte die Bundesregierung großzügiger sein können.“ Schon jetzt habe er von einigen Veranstaltern Rückmeldungen erhalten, die deutlich ältere Mikrofonanlange besäßen. Zwar sei die Begründung, dass die Kosten inzwischen abgeschrieben wären, überzeugend, doch hätte sich Kamieth hier zusätzliche Mittel gewünscht, gerade auch um die wichtige ehrenamtliche Arbeit zu würdigen. Schließlich habe die Bundesregierung durch die Frequenzversteigerungen an Mobilunternehmen Milliardeneinnahmen gehabt. Insgesamt stehen 124 Millionen Euro für Entschädigungsleistungen bereit.

 

Ab 15. November sollen Anträge online unter www.bafa.de gestellt werden können. „Ich empfehle jedem, der betroffen sein könnte, die Internetseite zu beobachten und dann sofort einen Antrag beim zuständigen Bundesamt zu stellen, da die finanziellen Mittel begrenzt sind und die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden sollen“, so Kamieth über die Auskunft, die er vom Bafa erhalten hat, „weil die Anträge nur online gestellt werden können, ist zudem eine vorherige schriftlicher Antrag nicht sinnvoll.“ Wer noch Fragen zu der neuen Entschädigungsregelung hat, kann sich bei Jens Kamieth im Wahlkreisbüro melden, Telefon 0271/2306716.